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Allgemeine bedingungen

Allgemeine bedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (für die Lieferung an Nichtverbraucher)

Karmakami Handworks V.O.F. / Großhandel – Import – Export
Slakweg 51,
7011 EW Gaanderen
Die Niederlande

Gespeichert am: 23 – 03 – 99 bei der Handelskammer für Zentralgelderland
Unter der Nummer: 09088971

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (für die Lieferung an Nichtverbraucher)

 

Karmakami Handworks V.O.F. / Großhandel – Import – Export
Slakweg 51,
7011 EW Gaanderen
Die Niederlande

Gespeichert am: 23 – 03 – 99 bei der Handelskammer für Zentralgelderland
Unter der Nummer: 09088971

 

Artikel 1 Anwendbarkeit dieser Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen Karmakami Handworks V.O.F. (im Folgenden als: Karmakami bezeichnet) und einer Gegenpartei (im Folgenden: Käufer), für die Karmakami diese Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht und werden ausdrücklich abgelehnt.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie dem Käufer von Karmakami schriftlich bestätigt wurden.

 

Artikel 2 Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk.
    Wenn eine der „Incoterms“ als Lieferbedingung vereinbart wurde, wird der die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Incoterms.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware zum Zeitpunkt ihres Eintreffens im Lager von Gaanderen oder nach deren vertragsgemäßer Bereitstellung anzunehmen.
    Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder fahrlässig die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen ignoriert, wird die Ware auf Risiko des Käufers gelagert. In diesem Fall trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten in jedem Fall.

 

Artikel 3 Lieferzeit

Die Lieferzeiten werden von Karmakami ungefähr angegeben. Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine Frist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn die vereinbarte Lieferzeit aus irgendeinem Grund überschritten wird, hat der Käufer unter keinen Umständen Anspruch auf Entschädigung.

 

Artikel 4 Teillieferungen

Karmakami darf verkaufte Waren in Teilen liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat.
Wenn die Ware in Teilen geliefert wird, ist Karmakami berechtigt, jedes Teil separat in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 5 Muster, Modelle und Beispiele

Wenn ein Modell, ein Muster oder ein Beispiel von Karmakami gezeigt oder bereitgestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis gezeigt oder bereitgestellt wurde: Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von dem Muster, Modell oder Beispiel abweichen, sofern dies nicht der Fall ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in Übereinstimmung mit dem gezeigten oder bereitgestellten Muster, Modell oder Beispiel geliefert wird.

 

Artikel 6 Auflösung des Vertrages

  1. Die Ansprüche von Karmakami gegenüber dem Käufer sind in folgenden Fällen sofort fällig und zahlbar:
    – wenn Karmakami nach Abschluss der Vereinbarung Kenntnis von Umständen erlangt, die Karmakami Anlass zur Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;
    – wenn Karmakami den Käufer gebeten hat, beim Abschluss des Vertrags Sicherheit für die Einhaltung zu bieten und diese Sicherheit nicht gewährleistet wird oder nicht ausreicht.
    In den oben genannten Fällen ist Karmakami berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder mit der Auflösung des Vertrags fortzufahren, unbeschadet des Anspruches von Karmakami auf Schadensersatz.
  2. Wenn Umstände in Bezug auf Personen und/ oder Material auftreten
    Karmakami verwendet oder tendiert dazu, sich selbst bei der Umsetzung der Vereinbarung zu verwenden, die so beschaffen sind, dass die Umsetzung der Vereinbarung unmöglich oder so unpraktisch und/ oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung der Vereinbarung nicht mehr zumutbar ist befugt, die Vereinbarung aufzulösen.

 

Artikel 7 Garantie

  1. Karmakami garantiert, dass die von ihm gelieferte Ware für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern ist.
    Die Garantie gilt nicht, wenn der Käufer die beschädigte Verpackung selbst verschuldet hat und diese grob und nachlässig behandelt wurde, wodurch der Artikel in der Schachtel oder Kiste zerbrach.
    Karmakami gibt während des Verkaufs eine mündliche Erklärung und der Rechnung wird zudem ein digitales Dokument beigefügt, das Produktinformationen und Vorgehensweisen enthält, beispielsweise zum Transportieren, Öffnen der Verpackung und Platzieren der Artikel. Bei Nichtbeachtung dieser Informationen erlischt das Recht auf Umtausch oder Rückerstattung nach einem Bruch.
    2. Wenn der Artikel einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler aufweist, ist der Käufer zur Reparatur des Artikels berechtigt. Karmakami kann das Gehäuse ersetzen, wenn es repariert wird stößt auf Einwände. Der Käufer hat nur dann Anspruch auf Ersatz, wenn die Reperatur der Artikel nicht möglich ist.
    3. Für Schäden, die durch einen Mangel an der gelieferten Ware verursacht wurden, ist Karmakami für zwei Monate mit maximalem Preis der von uns gelieferten Ware haftbar.
    4. Die Garantie gilt nicht, wenn Schäden durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind. Unter falscher Handhabung versteht man Folgendes: Falsches Öffnen von Verpackungen mit Werkzeugen, bei Verwendung bei Temperaturen von über 35 Grad Celsius oder aufgrund von Feuchtigkeit oder Frost.

 

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von Karmakami gelieferte Ware bleibt Eigentum von Karmakami bis der Käufer alles erhalten hat und die folgenden Verpflichtungen aus allen mit Karmakami geschlossenen Kaufverträgen erfüllt:
    – die Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferten oder selbst zu liefernden Gegenstände;
    – die Gegenleistung(en) in Bezug auf Dienstleistungen, die Karmakami im Rahmen des Kaufvertrags/ der Kaufverträgeerbringt erbringen soll;
    – Ansprüche wegen Nichterfüllung von (a) Kaufverträgen durch den Käufer.
    2. Von Karmakami gelieferte Waren, die gemäß Artikel 8.1. vorbehaltlich des Eigentumsvorbehalts dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden. Im Übrigen ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder ein anderes Recht darauf zu begründen.
    3. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder begründete Befürchtungen bestehen, dass er dies nicht tun wird ist Karmakami berechtigt, Waren zu liefern, für die dies in Artikel 8.1 angegeben ist gemeint. Der Eigentumsvorbehalt liegt beim Käufer oder bei Dritten, die die Waren für den Käufer aufbewahren, um sie zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, hiermit uneingeschränkt mitzuarbeiten Strafe von 10% des von ihm geschuldeten Betrags pro Tag.
    4. Wenn Dritte unter Eigentumsvorbehalt ein Recht an der gelieferten Ware begründen oder geltend machen möchten, ist der Käufer verpflichtet, Karmakami so bald wie möglich zu informieren.
    5. Der Käufer verpflichtet sich auf ersten Wunsch von Karmakami:
    – die gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt zu versichern und gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und der Polizei diese Versicherung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen;
    – alle Ansprüche des Käufers gegen Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt an Karmakami gelieferten Waren in der in Art. 4 vorgeschriebenen Weise zu verpfänden. 3: 239 BW;
    – Karmakami hat die Ansprüche zu verpfänden, was der Käufer gegenüber seinen Kunden beim Weiterverkauf der von Karmakami gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt an Karmakami in der in Art. 4 vorgeschriebenen Weise geltend macht. 3: 239 BW;
    – die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Eigentum von Karmakami zu kennzeichnen;
    – auf andere Weise mit allen angemessenen Maßnahmen zusammenzuarbeiten, die Karmakami ergreifen möchte, um sein Eigentumsrecht an den Waren zu schützen, und die den Käufer im normalen Geschäftsverlauf nicht unangemessen behindern.

 

Artikel 9 Mängel; Beschwerdefristen

  1. Der Käufer muss die gekaufte Ware prüfen oder bei Lieferung prüfen lassen – oder sobald wie möglich danach. Dabei muss die Gegenpartei prüfen, ob die gelieferte Ware der Vereinbarung entspricht, nämlich;
    – ob die richtige Ware geliefert wurde;
    – ob die gelieferte Ware mengenmäßig (Anzahl und Menge) der Vereinbarten entspricht;
    – ob die Waren die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen oder – falls diese fehlen – die Anforderungen, die für den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke festgelegt werden können.
    2. Wenn sichtbare Mängel oder Mängel festgestellt werden, muss der Käufer diese Karmakami innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich melden. Zum Beispiel Bilder in hölzernen Skelettkisten, in denen ein Bruch sichtbar ist, um diese noch in der Verpackung zu fotografieren und mit Karmakami zu teilen, bevor diese Kisten geöffnet werden.
    3. Nicht sichtbare Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch nach 3 Tagen, vorgelegt werden Monate nach Lieferung schriftlich an Karmakami.
    4. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig Beschwerde einlegt, bleibt ihre Verpflichtung zur Zahlung und Bestellung bestehen. Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an Karmakami zurückgesandt werden.

 

Artikel 10 Preiserhöhung

Wenn Karmakami mit der anderen Partei einen bestimmten Preis vereinbart, ist Karmakami dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen: Karmakami kann den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preis gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste berechnen.

Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, hat der Käufer das Recht, den Vertrag bindend zu kündigen.

 

Artikel 11 Buchung und Bestellung eines Direktcontainerservices

  1. Wenn der Käufer eine Bestellung mit Volumengröße zum Kauf eines Direct F.O.B. (Free On Board) Container aufgibt, dann basiert dies auf:
    – Alle Kosten sowie der Kauf der entsprechenden Bestellung, das Verpacken in Holzkisten oder Pappkartons, das Stempeln und Begasen gemäß EU-Vorschriften, das Beladen des Seecontainers, das Erstellen der erforderlichen Dokumente und der Straßentransport zum Abfahrtshafen werden von Karmakami übernommen.
    – Alle Kosten vom Abfahrtshafen sowie die Seefracht vom Abfahrtshafen zum Ankunftshafen, Zollabfertigungskosten und Straßentransport vom Ankunftshafen zum entsprechenden Lager des Käufers trägt der Käufer.
    – Alle Kosten, die nach einer Beschädigung des Containers aus dem Abfahrtshafen entstehen, trägt der Käufer. Kosten, die sich aus der Auswahl von Rot durch den örtlichen Zoll ergeben, wie z. B. die Auswahl für einen Containerscan und Kosten, die sich aus der Vivisektion durch den Zoll ergeben werden ebenfalls vom Käufer getragen.
    – Nach Bestätigung per E-Mail muss der Käufer 30% des Kapitalbetrags bezahlen.
    – Nach Erhalt der Anzahlung wird die Bestellung beim Lieferanten/ Hersteller aufgegeben.
    – Wenn eine Kopie des BL (Bill of Lading) ausgestellt wird, müssen 70% danach bezahlt werden, bis der Container spätestens am gebuchten Ankunftshafen ankommt.
    – Karmakami stellt dem Käufer separat in Rechnung: Seefracht, THC-Kosten (Terminal Handling Charges), möglicher Straßentransport vom Ankunftshafen zum Lager des Käufers. Diese Rechnung muss vor dem Entladetag bezahlt werden.
    – Der Container wird freigegeben, wenn alle oben genannten Kosten bezahlt wurden.

 

Artikel 12 Verpackung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Leihverpackung innerhalb von 14 Tagen leer und in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Verpackung nicht nachkommt, gehen alle hieraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten.
    Diese Kosten umfassen die Kosten für verspätete Rücksendungen sowie die Kosten für Austausch, Reparatur oder Reinigung.
    2. Wenn der Käufer nach einer Mahnung die Kreditverpackung nicht innerhalb der darin angegebenen Frist zurücksendet, ist Karmakami berechtigt, diese zu ersetzen und deren Kosten zu berechnen, sofern Karmakami diese Schritte in seiner Mahnung angekündigt hat.

 

Artikel 13 Zahlung

  1. Zahlung in bar oder per PIN vor Ort,
    – durch gesetzliches Zahlungsmittel in den Büros von Karmakami.
    – durch vorzeitige Überweisung (beim Absenden der Bestellung) des Betrags auf unsere Bankkontonummer, wie auf unserer Rechnung angegeben. Karmakami Handworks V.O.F. in Gaanderen.
    2. Falls es sich um bestimmte Designs handelt, die in der aktuellen Kollektion von Karmakami nicht vorhanden sind, gilt der Antrag auf Anzahlung von 25%.

 

 

Artikel 14 Inkassokosten

Falls vereinbart wurde, dass der Käufer die Rechnung per Banküberweisung überweisen
kann: wenn der Käufer in Verzug ist oder eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Einigung entstehen, zu Lasten des Käufers.
1. Der Käufer schuldet dem Karmakami in jedem Fall die Rechtskosten, die Karmakami entstehen.

 

Artikel 15 Haftung

Karmakami haftet gegenüber dem Käufer nur auf folgende Weise:
1. Für Schäden infolge von Mängeln an gelieferten Waren gilt nur die in Artikel 7 (Garantie) dieser Geschäftsbedingungen geregelte Haftung.
2. Karmakami haftet, wenn Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Karmakami verursacht werden.
3. Im Übrigen ist die Haftung von Karmakami auf den Betrag der von der Versicherung geleisteten Zahlung begrenzt, sofern diese Haftung durch seine Versicherung gedeckt ist oder in Artikel 7 Absatz 3 genannt ist.

 

Artikel 16 Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die Karmakami nicht zugeschrieben werden können. Dies umfasst (sofern und soweit diese Umstände die Einhaltung unmöglich oder unangemessen schwierig machen): Streiks in anderen Unternehmen als denen von Karmakami, wilde Streiks oder politische Streiks in der Gesellschaft von Karmakami; ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Waren oder Dienstleistungen, die zur Erreichung der vereinbarten Leistung erforderlich sind; unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Karmakami abhängt, und allgemeine Transportprobleme.
    2. Karmakami hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der eine (weitere) Erfüllung verhindert eintritt, nachdem Karmakami seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
    3. Bei höherer Gewalt werden die Lieferung von Karmakami und andere Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch Karmakami aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wenn beide Parteien länger als 2 Monate brauchen, sind diese berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung besteht.
    4. Wenn Karmakami seine Verpflichtungen zu Beginn der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, das bereits gelieferte oder das zu liefernde Teil separat in Rechnung zu stellen. Die andere Partei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen Betroffen ist es ein gesonderter Vertrag.
    5. Dies gilt jedoch nicht, wenn das bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

 

Artikel 17 Streitbeilegung

Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen für die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jeder Streit zwischen dem Käufer und Karmakami, sofern das Gericht zuständig ist, vom Gericht in Gelderland beigelegt.
Karmakami bleibt jedoch berechtigt, den Käufer gemäß des Gesetzes oder dem geltenden internationalen Vertrages vor das zuständige Gericht zu bestellen.

 

Artikel 18 Anwendbares Recht

Für jede Vereinbarung zwischen Karmakami und dem Käufer gilt niederländisches Recht.

 

Artikel 19 Änderungen der Bedingungen

Karmakami ist berechtigt Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden zum angekündigten Datum des Inkrafttretens wirksam. Karmakami wird die geänderten Geschäftsbedingungen rechtzeitig an die andere Partei senden.
Wenn kein Datum des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, werden Änderungen für die andere Partei wirksam, sobald sie über die Änderung informiert wurde.

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